Unfallversicherungsschutz eines Straßenbauarbeiters
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - Aktenzeichen L 10 U 952/95
DRsp Nr. 2006/25382
Unfallversicherungsschutz eines Straßenbauarbeiters
Ein Straßenbauarbeiter, der in seiner Mittagspause beim Hantieren mit einer gefundenen Handgranate getötet wird, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]