SG Heilbronn, vom 12.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 2347/97
Unfallversicherungsschutz eines Kindes bei Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb des Großvaters
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2001 - Aktenzeichen L 10 U 2815/99
DRsp Nr. 2006/11323
Unfallversicherungsschutz eines Kindes bei Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb des Großvaters
Ein achtjähriges Kind steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es seinen Großvater besucht und sich bei diesem mit landwirtschaftlichen Arbeiten wie Heu holen und Mist aufladen betätigt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]