LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.07.2014
L 9 U 4701/11
Normen:
SGB IV § 7; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 16.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 3101/08

Unfallversicherungsschutz eines angestellten Krankenhausarztes bei einer Nebentätigkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit als flugbegleitender Arzt beim Rettungsdienst mit dem Hubschrauber; Vorliegen einer Versicherung kraft Gesetzes

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2014 - Aktenzeichen L 9 U 4701/11

DRsp Nr. 2015/4950

Unfallversicherungsschutz eines angestellten Krankenhausarztes bei einer Nebentätigkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit als flugbegleitender Arzt beim Rettungsdienst mit dem Hubschrauber; Vorliegen einer Versicherung kraft Gesetzes

Die Nebentätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes außerhalb seiner regulären Arbeitszeit als flugbegleitender Arzt beim Rettungsdienst mit dem Hubschrauber kann sich als versicherte Tätigkeit im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses darstellen (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R - <Freelancer>). Maßgeblich sind die von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung entwickelten Grundsätze.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 16. August 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in beiden Rechtszügen zu tragen.

Normenkette:

SGB IV § 7; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Zuständigkeitsbereich der Beklagten bzw. der Beigeladenen.