SG Ulm, vom 08.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 5/95
Unfallversicherungsschutz beim Ausführen eines Pferdes
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1997 - Aktenzeichen L 10 U 3951/96
DRsp Nr. 2006/23897
Unfallversicherungsschutz beim Ausführen eines Pferdes
Beim Ausführen eines Pferdes besteht kein Unfallversicherungsschutz, wenn diese Hilfstätigkeit freiwillig bzw im Rahmen der Freizeitbeschäftigung ausgeübt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]