SG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2008 - Aktenzeichen S 4 U 354/07
DRsp Nr. 2008/17148
Unfallversicherungsschutz bei Fahrfehlern
Bei Fahrfehlern besteht kein Unfallversicherungsschutz, weil sie regelmäßig keine selbstgeschaffene Gefahr begründen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]