Streitig ist, ob dem Kläger für die Folgen eines Sportunfalles während eines internatsmäßigen Aufenthaltes in einem Berufsförderungswerk (BFW) Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen.
Der Kläger nahm seit dem 21. August 1990 an einer von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte getragenen Fortbildungsmaßnahme im BFW E mit internatsmäßiger Unterbringung teil. Das vom BFW seinen Schülern für die unterrichtsfreie Zeit zur Verfügung gestellte Sportangebot in sachlicher und personeller Hinsicht nutzte der Kläger nahezu täglich für ein bis eineinhalb Stunden, wobei er zwischen Tischtennisspielen, Standfahrradfahren und Tennisspielen wechselte.
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