I
Streitig ist die Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin die Kosten der Leistungen zu erstatten, die sie wegen der Folgen des Unfalls des bei ihr gegen Krankheit gesetzlich versicherten E. F. (V.) vom 30. April 1993 erbracht hat.
Der am 6. Januar 1947 geborene V. war als Dreher bei der G. F. GmbH beschäftigt. Er erlitt am 30. April 1993 gegen 18.40 Uhr innerhalb der Betriebsstätte in Halle 13 einen Unfall. Er wurde von einem in die Halle einfahrenden Gabelstapler erfaßt und zog sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu, infolge dessen er keine Angaben zum Unfallhergang mehr machen kann.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|