SG Ulm, vom 17.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 1768/92
Unfallversicherungsschutz bei Abwicklungsarbeiten nach Schließung des landwirtschaftlichen Betriebes
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - Aktenzeichen L 10 U 612/94
DRsp Nr. 2006/25383
Unfallversicherungsschutz bei Abwicklungsarbeiten nach Schließung des landwirtschaftlichen Betriebes
Auch wenn der zeitliche Abstand zwischen Schließung des landwirtschaftlichen Betriebes und der Durchführung von Abwicklungsarbeiten (hier: Aufräumarbeiten im Wirtschaftsgebäude) 14 Monate beträgt, steht ein Landwirt im Ruhestand unter Unfallversicherungsschutz. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]