I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 16.10.2014 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Ereignisses vom 20.05.2011 als Arbeitsunfall.
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