Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens darüber, ob dem Kläger wegen eines Unfalls Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen.
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