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Streitig ist die Anerkennung des Unfalls der Klägerin am 14. Februar 1996 als Arbeitsunfall und dessen Entschädigung.
Die im Jahre 1937 geborene Klägerin war als technische Angestellte im Planungsamt des Landkreises O beschäftigt. Am 14. Februar 1996 verließ sie mit einigen Kollegen gegen 12.15 Uhr das Verwaltungsgebäude. Da sie seit einigen Tagen an Magenproblemen litt, wollte die Klägerin über Mittag frische Luft schöpfen, anstatt in der Kantine zu essen. Als sie das Dienstgebäude über den rückwärtigen Eingang wieder betreten wollte, rutschte sie auf einer vereisten Stelle aus, stürzte und verletzte sich dabei erheblich.
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