I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Verkehrsunfalles vom 7. Januar 2011 als Wegeunfall.
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