LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.02.2012
L 8 U 5/09
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 15.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 52/06

Unfallversicherung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.02.2012 - Aktenzeichen L 8 U 5/09

DRsp Nr. 2012/18949

Unfallversicherung

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe

vom 15. Dezember 2008 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass es sich bei dem Ereignis am 17. Dezember 2001, bei welchem ihr Ehemann tödlich verunglückte, um einen Arbeitsunfall handelte. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der verstorbene Ehemann der Klägerin als Nothelfer tödlich verunglückte und unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Der verstorbene Ehemann der Klägerin (im Folgenden: Verstorbener) war Geschäftsführer der Tauchservice R______ GmbH. Er war bei der für die Tauchservice R______ GmbH zuständigen Tiefbau-Berufsgenossenschaft nicht freiwillig unfallversichert. Im Juli 1998 hatte die Tiefbau-Berufsgenossenschaft den Verstorbenen über seine unfallversicherungsrechtliche Stellung sowie die Möglichkeit einer freiwilligen Unfallversicherung informiert.

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