Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 23. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt als Sonderrechtsnachfolgerin ihres am 25. August 2006 verstorbenen Ehemanns (Versicherter) gegenüber der Beklagten die Anerkennung bestimmter Arbeitsunfallfolgen und die Gewährung einer Verletztenrente.
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