Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 31. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Befreiung von der Versicherungspflicht zur Seemannskasse (SmK) für den Zeitraum vom 23. August 2002 bis zum 26. Dezember 2006 und die Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen i. H. v. 5.226,33 €.
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