Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls vom 04. Dezember 2000.
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