I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 17.04.2012 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Beitragsforderung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (
Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Unternehmens und seit 1991 Mitglied der Beklagten. Im November 2002 teilte er mit, Grünlandflächen von 20,3 Hektar sowie eine Hof- und Gebäudefläche von 1 Hektar zu bewirtschaften, ferner betreibe er ein gewerbliches Nebenunternehmen, und zwar Reitbetrieb und Pferdepension, gehalten würden 16 Pferde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|