Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. Juli 1997 eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der ZBO L. GmbH, die als Bauunternehmen tätig war.
Als die Schuldnerin in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wurden die Beklagte zu 1 sowie eine weitere GmbH als Auffanggesellschaften gegründet. Der Beklagte zu 2 war Geschäftsführer der Schuldnerin und Gründungsgesellschafter der Beklagten zu 1.
In einer am 15. Mai 1997 geschlossenen Vereinbarung stellte die Schuldnerin der Beklagten zu 1 wesentliche Teile ihres Betriebsinventars zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Die Beklagte zu 1 führte drei von der Schuldnerin begonnene Bauvorhaben fort.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|