Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 2. Dezember 2014 aufgehoben.
Dem Kläger wird für das Klageverfahren erster Instanz mit Wirkung ab dem 26. September 2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts L gewährt.
Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu leisten.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|