1) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.01.2020 -
2) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Kern um die Leistung von Sozialabgaben bei einer Betriebsrente als Hinterbliebenenversorgung sowie die Frage, ob die Klägerin als versorgungsberechtigte Witwe auf die nach §
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