Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2019 -
I.
Der Kläger fordert im Hauptsacheverfahren die gesamtschuldnerische Verurteilung verschiedener Beklagter zur Zahlung von Lohn und Annahmeverzugslohn, verlangt in Bezug auf die Beklagten zu 2) – 4) die Feststellung des Bestehens von Arbeitsverhältnissen mit ihm und betreffend die Beklagte zu 3) und die ursprüngliche Beklagte zu 5) seine tatsächliche Beschäftigung. Mit Schriftsatz vom 18. März 2019 (Eingangsdatum, Bl. 22 der Akte) hat der Kläger die Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Frau Rechtsanwältin A in Frankfurt beantragt. Unter dem 18. Oktober 2019 hat er eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 10. Oktober 2019 zur Akte gereicht.
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