Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17. April 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten gegenüber dem Kläger, hierbei insbesondere darüber, wann das Arbeitsverhältnis der Parteien begonnen und ob die Beklagte die Kündigung noch während einer vereinbarten Probezeit ausgesprochen hat.
Die Beklagte, die dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und bei der auf der Grundlage der
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