Die Beschwerde der Antragstellerin vom 24. September 2021 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 24. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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