Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 31.03.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.701,07 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
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