LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.02.2022
L 7 AS 1828/21 B ER
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 38 Abs. 1 S. 1; SGB II § 39 Nr. 1; SGB II § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; SGB III § 330 Abs. 2; SGB X § 45 Abs. 2 S. 2-3; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 29.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 3475/21

Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAnforderungen an die Abwägung des Aufschubinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Vollziehung des Verwaltungsaktes andererseits

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2022 - Aktenzeichen L 7 AS 1828/21 B ER

DRsp Nr. 2022/6288

Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an die Abwägung des Aufschubinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Vollziehung des Verwaltungsaktes andererseits

Es spricht nicht mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit einer Aufhebung einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wenn ungeklärt ist, ob eine Hilfebedürftigkeit ausschließendes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung stand und angeforderte und mehrfach angemahnte Kontoauszüge nicht vorgelegt wurden.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.11.2021 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 38 Abs. 1 S. 1; SGB II § 39 Nr. 1; SGB II § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; SGB III § 330 Abs. 2; SGB X § 45 Abs. 2 S. 2-3; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 Nr. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.