Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 28.9.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 66.749,71 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden und ausführlichen Gründe der angefochtenen Entscheidung des
Das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|