Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.01.2022 zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Eingliederungsbescheid des Antragsgegners.
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