Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 6.1.2020 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das gesamte einstweilige Rechtsschutzverfahren auf 23.820,85 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
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