Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.5.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.980,55 Euro festgesetzt.
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