Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 8.1.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 27.399,07 Euro festgesetzt.
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Zu Recht hat das
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