LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 30.01.2007
5 TaBV 60/06
Normen:
BetrVG § 103 Abs. 1 ; KSchG § 15 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 24.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 4/06

Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag bei fehlendem Kündigungsschutz des Betriebsratsmitgliedes

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.01.2007 - Aktenzeichen 5 TaBV 60/06

DRsp Nr. 2007/11637

Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag bei fehlendem Kündigungsschutz des Betriebsratsmitgliedes

1. Die Beendigung des vollen Kündigungsschutzes gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG in Verbindung mit § 103 Abs. 1 BetrVG führt dazu, dass ab diesem Zeitpunkt die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung nicht mehr erforderlich ist.2. Eine Zustimmung, die entbehrlich ist, kann durch das Gericht nicht ersetzt werden.

Normenkette:

BetrVG § 103 Abs. 1 ; KSchG § 15 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ;

Gründe:

I.