I.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats hinsichtlich der dauerhaften Außerbetriebnahme und Entfernung einer Produktionslinie aus dem Betrieb der Beteiligten zu 2). Die Beteiligte zu 2) ist eine Tochtergesellschaft der ... AG mit Sitz in H.-H. mit 363 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zeitpunkt Oktober 2004. Am Standort H. der ...-Gruppe sind über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Der Beteiligte zu 1) ist der für den Standort H. der ...-Gruppe gebildete Betriebsrat (Standortbetriebsrat).
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