LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.03.2016
6 SaGa 18/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 25.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ga 16/15

Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung nach Abweisung des Antrags im Hauptsacheverfahren

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2016 - Aktenzeichen 6 SaGa 18/15

DRsp Nr. 2016/14905

Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung nach Abweisung des Antrags im Hauptsacheverfahren

Hat das ArbG den Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung erstinstanzlich im Hauptsacheverfahren (und zuvor bereits im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) abgewiesen, so besteht ohne Hinzutreten besonderer Umstände kein Verfügungsgrund mehr für den mit der Berufung weiterverfolgten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 25.08.2015 - 6 Ga 16/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die vorläufige Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers (im Folgenden: Kläger), der seit 01.11.2001 bei der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte), zuletzt als kaufmännischer Leiter "Instandhaltung" an deren Sitz in L tätig war.