Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Januar 2011 -
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Verfügungsbeklagten zur Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers als Kraftfahrer, hilfsweise als Kommissionierer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.
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