Die Parteien streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auf Antrag des Klägers gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen ist.
Der Kläger ist bei der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis gegen ein durchschnittliches Bruttomonatsentgelt von zuletzt 1.600,00 EUR beschäftigt gewesen; nach Darstellung des Klägers seit über 29 Jahren, nach Darstellung der Beklagten aufgrund einer Neueinstellung seit dem Frühjahr 2002.
Am 31.10.2002 wurde dem Kläger von der Beklagten ein nicht unterzeichnetes Kündigungsschreiben hinsichtlich einer arbeitgeberseitigen Kündigung vom 31.10.2002 zum 15.12.2002 überreicht, auf dem der Kläger den Vermerk: "Gelesen, verstanden und Kündigung akzeptiert" unterzeichnete.
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