Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 04.07.2008 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Arbeitgeberin begehrt die Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise (noch) den Ausschluss von vier der fünf Betriebsmitglieder.
Die Arbeitgeberin betreibt in B1 einen Senioren-Wohnpark, in dem stationäre Pflegeleistungen erbracht werden. Im Betrieb besteht ein Betriebsrat, der sich aus den Mitgliedern P1 (Betriebsratsvorsitzende), M1, K2, N2 sowie K3 (vormals G3) zusammensetzt.
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