LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.01.2004
10 Sa 1169/03
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 ; ZPO § 314 ; ArbGG § 67 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 03.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 805/03

Unbegründeter Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2004 - Aktenzeichen 10 Sa 1169/03

DRsp Nr. 2004/7108

Unbegründeter Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

Die Klage auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen ist unbegründet, wenn die Klägerin nicht unter Beweis gestellt hat, dass sie die von ihr behaupteten Zahlungen auf das Konto der Fa. A , die unter Umständen einen Rückzahlungsanspruch gegen den Beklagten auslösen können, überhaupt erbracht hat.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 ; ZPO § 314 ; ArbGG § 67 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen.