Die Parteien streiten um die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 25.01.2007 (dort S. 3 bis 5 = Bl. 46 bis 48 d.A.) Bezug genommen.
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, ihm Altersteilzeit gemäß dem Antrag vom 28.12.2004 zu gewähren.
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