Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.11.2010 –
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Weiterbeschäftigung des Klägers in einem Arbeitsverhältnis.
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen für technische Dienstleistungen zur Errichtung und Instandhaltung von Industrieanlagen.
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