LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.01.2008
8 Sa 586/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 612 Abs. 2 § 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 ; EFZG § 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 31.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 102/07

Unbegründete Vergütungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers gegenüber Anzeichen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 586/07

DRsp Nr. 2008/14931

Unbegründete Vergütungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers gegenüber Anzeichen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

1. Liegen nach dem Inhalt einer sozialmedizinischen Stellungnahme beim Arbeitnehmer auch noch nach einem Zeitraum von über sieben Monaten nach seinem schweren Unfall erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, die einer Ausübung seiner Tätigkeit als Prüfer von Luftfahrtgerät entgegenstanden, und ist ausweislich dieser Stellungnahme eine Besserung des Gesundheitszustandes "nicht in Aussicht" und eine stufenweise Wiedereingliederung somit "nicht umsetzbar", erweisen sich gegenüber diesen und weiteren Indizien, die für ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sprechen, die pauschalen Behauptungen des Arbeitnehmers, er sei arbeitsfähig, es lägen keinerlei gesundheitliche Einschränkungen mehr vor und er sei aus der Reha-Klinik als arbeitsfähig entlassen worden, als unsubstantiiert und unzureichend.