LAG Hamm - Urteil vom 28.06.2007
15 Sa 1753/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen - 5 Ca 502/06 - 12.09.2006,

Unbegründete Vergütungsklage bei konkludenter Änderung des Arbeitsvertrages - Schweigen als Zustimmung zur Versetzung bei Weiterarbeit in Kenntnis geringerer Entlohnung

LAG Hamm, Urteil vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 1753/06

DRsp Nr. 2007/17694

Unbegründete Vergütungsklage bei konkludenter Änderung des Arbeitsvertrages - Schweigen als Zustimmung zur Versetzung bei Weiterarbeit in Kenntnis geringerer Entlohnung

1. Hat der Arbeitnehmer dem Schreiben der Arbeitgeberin zu seiner Versetzung und den schriftlichen Aufstellungen über die Zusammensetzung seiner Vergütung am neuen Arbeitsplatz nicht widersprochen sondern seine Arbeit dort in Kenntnis dieser Mitteilungen fortgesetzt, ist der Arbeitsvertrag der Parteien auf konkludentem Wege dahingehend geändert worden, dass der Arbeitnehmer nunmehr die Tätigkeit eines Anlagenbedieners in der Unterspannbahnfertigung schuldet.2. Auch wenn das Schweigen zu einer angetragenen Vertragsänderung in der Regel keine Willenserklärung darstellt, kann das Schweigen als Zustimmung gewertet werden, wenn sich die angetragene nachteilige Veränderung unmittelbar auswirkt und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten ist.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob der Kläger Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung für die Zeit von April 2005 bis einschließlich Mai 2007 in einer Gesamthöhe von 6.116,76 Euro brutto hat.