ArbG Mainz, vom 25.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1958/08
Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterlassener Beratung über Versorgungsalternativen bei der Umwandlung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft in eine Kapitallebensversicherung; unzulässiger Feststellungsantrag bei unzureichender Darlegung des Schadenseintritts
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 362/09
DRsp Nr. 2010/8084
Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterlassener Beratung über Versorgungsalternativen bei der Umwandlung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft in eine Kapitallebensversicherung; unzulässiger Feststellungsantrag bei unzureichender Darlegung des Schadenseintritts
1. Eine Arbeitgeberin kann sich wegen Verletzung von Aufklärungspflichten in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung schadensersatzpflichtig machen; grundsätzlich hat jedoch jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. 2. Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer Interessenabwägung; Nebenpflichten können vor allem dadurch entstehen, dass die Arbeitgeberin einen Vertrauenstatbestand oder durch früheres Verhalten eine Gefahrenquelle geschaffen hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.