LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.02.2008
4 Sa 337/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 280 Abs. 1 Satz 1 § 611 Abs. 1 § 779 § 823 ; ZPO § 278 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg - ö.D. 3 Ca 1106/06 - 26.04.2007,

Unbegründete Schadensersatzklage eines Chefarztes wegen Verkürzung und Vereitelung seines Liquidationsrechtes bei selbstzahlenden Patienten - Vergütungscharakter des Liquidationsrechtes - Unmöglichkeit der Einräumung einer Erwerbsobliegenheit durch anderweitige Abrechnung seitens des Arbeitgebers - Ausschluss der Geltendmachung des sekundären Schadensersatzanspruches durch Ausgleichsklausel in Prozessvergleich

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 337/07

DRsp Nr. 2008/18621

Unbegründete Schadensersatzklage eines Chefarztes wegen Verkürzung und Vereitelung seines Liquidationsrechtes bei selbstzahlenden Patienten - Vergütungscharakter des Liquidationsrechtes - Unmöglichkeit der Einräumung einer Erwerbsobliegenheit durch anderweitige Abrechnung seitens des Arbeitgebers - Ausschluss der Geltendmachung des sekundären Schadensersatzanspruches durch Ausgleichsklausel in Prozessvergleich

1. Vergütung ist jeder als Gegenleistung für die geschuldeten Dienste bestimmte geldwerte Vorteil; auch die Gewährung der zusätzlichen Erwerbschance durch Einräumung des Liquidationsrechts kann daher Teil der Vergütung sein.2. Ein allgemeingültiger Rechtssatz, wonach es sich bei dem den Krankenhaus-Chefärzten einzelvertraglich eingeräumten Liquidationsrecht immer um einen Teil der Vergütung handelt, besteht nicht; vielmehr gilt das Liquidationsrecht nur dann als Teil der Vergütung, soweit die Chefarztverträge nichts anderes ergeben, wobei es entscheidend nicht darauf ankommt, ob jemand als "Chefarzt" tätig ist, sondern welche Vergütungsvereinbarungen er mit seinem Vertragspartner getroffen hat.