Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 2. August 2013, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Abfindungszahlung als Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens sowie eine Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung schuldet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|