LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.02.2007
6 Sa 1998/06
Normen:
BRTV § 15 Nr. 1 ; RTV (Bodenverleger) § 12 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3455/06

Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitgebers bei Versäumung tariflicher Ausschlussfrist - Unfall mit Firmenwagen während eines erlaubten privaten Abstechers bei Rückkehr von auswärtigem Einsatz

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 1998/06

DRsp Nr. 2007/9542

Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitgebers bei Versäumung tariflicher Ausschlussfrist - Unfall mit Firmenwagen während eines erlaubten privaten Abstechers bei Rückkehr von auswärtigem Einsatz

»Ein Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung eines Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz wird von einer tarifvertraglichen Verfallfrist für Ansprüche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen.«

Normenkette:

BRTV § 15 Nr. 1 ; RTV (Bodenverleger) § 12 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt den Beklagten, der bei ihm als Fußbodenleger beschäftigt war, auf Ersatz eines von diesem am 17. September 2004 verursachten Schadens an einem Firmenwagen in Anspruch.