Im vorliegenden Verfahren begehrt der Kläger Zahlungen gegenüber der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Entgeltfortzahlung, die Beklagte macht widerklagend Schadenersatzansprüche geltend.
Der 1964 geborene, verheiratete und zwei Kindern unterhaltspflichtige Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.07.2005 als LKW-Fahrer beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 31.12.2005 aufgrund ordentlicher, arbeitgeberseitiger Kündigung.
Die Beklagte beschäftigte seinerzeit neben dem Kläger noch einen weiteren Arbeitnehmer, nämlich ihren Ehemann.
Der Kläger erlitt am 16.08.2005 einen Arbeitsunfall. Er fiel beim Besteigen des LKW herunter, wodurch er sich eine Fußverletzung zuzog. Aufgrund dieser Verletzung war er noch das gesamte Jahr 2005 im Krankenhaus.
Ab dem 28.09.2005 bezog der Kläger Verletztengeld.
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