Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 04. Dezember 2003 - 7/1 Ca 298/01 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückforderung überzahlter Arbeitsvergütung.
Der Beklagte ist Mitglied der A, die Klägerin ist Mitglied im B.
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