Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. September 2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Provisionen bzw. Schadensersatz für Provisionseinbußen für die vom Kläger beigebrachte Bestellung von 118 Lkw.
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