Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung einer vorgezogenen Betriebsrente hat.
Der am 27.05.1943 geborene Kläger war zunächst als Beamter im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles schied er im Jahre 1975 aus dem Dienstverhältnis aus. Er erhält seitdem vom Land Nordrhein-Westfalen ein sogenanntes Unfallruhegehalt.
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