LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.03.2008
3 Sa 741/07
Normen:
BPersVG § 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 814/07

Unbegründete Klage auf Vergütung eines freigestellten Betriebsvertretungsmitglieds - unsubstantiierte Darlegungen eines Ermittlungsbeamten der Militärpolizei zur hypothetischen Ableistung von Überstunden

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.03.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 741/07

DRsp Nr. 2008/14620

Unbegründete Klage auf Vergütung eines freigestellten Betriebsvertretungsmitglieds - unsubstantiierte Darlegungen eines Ermittlungsbeamten der Militärpolizei zur hypothetischen Ableistung von Überstunden

1. Das Lohnausfallprinzip (des § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG) soll das freigestellte Betriebsvertretungsmitglied (lediglich) vor solchen Einkommenseinbußen bewahren, die dadurch eintreten, dass ihm eine Verdienstmöglichkeit verwehrt wird, die ihm ohne die Arbeitsversäumnis aufgrund der Freistellung zugestanden hätte.2. Dazu bedarf es tatsächlicher Feststellungen über die hypothetische Sachlage, die ohne die Freistellung des Arbeitnehmers bestanden hätte, was wiederum entsprechenden konkreten Sachvortrag bedingt etwa dahingehend, ob der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden herangezogen worden wäre und ob und inwieweit diese Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen worden wären.